Auto in Spanien anmeldenGerade wenn man eine kleine Finca oder ein Ferienhaus in Andalusien im Campo sein Eigen nennen darf, ist es besonders wichtig, ein Auto zu besitzen. Ein kleiner Leihwagen kostet zwar durchschnittlich nur rund 150,- Euro pro Woche, hält man sich aber z.B. innerhalb eines Jahres 6 Wochen in Spanien auf, so sind das schon rund 900,- Euro allein an jährlicher Leihgebühr. Auf die Dauer wird das sicherlich zu teuer, zumal man auf ein geliehenes Auto wesentlich mehr aufpassen muss bzw. aufpassen sollte.Im Campo ist schnell mal eine Beule oder ein Kratzer drin, was bei einem Leihwagen teuer werden kann.

Sicherlich ist es am leichtesten, wenn man sein Fahrzeug immer wieder aus Deutschland mitbringt und mit diesem auch wieder nach Hause fährt. Dies ist jedoch nur eine Lösung für Urlauber. Und auch für solche Leute empfehlen wir eher das Flugzeug, da die Kosten für Benzin und die Autobahngebühren nahezu genauso hoch ist, wie die Flugtickets für 2 Personen. Zudem kommt noch der nicht ganz unerhebliche Stress der mindestens 22-stündigen Autofahrt.

Viele Residenten in der Gegend von Cómpeta führen quasi ein Fahrzeug aus ihrem Heimatland in Spanien ein. Dieses wird nicht in Spanien angemeldet, die Versicherung wird weiterhin im Heimatland geführt, so als wäre man nur auf Urlaub in Spanien. Selbst wenn eine Garage zum Abstellen vorhanden ist, kann dies u.U. zu Problemen führen. Auch die spanischen Guardia Civil hält immer häufiger Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen an und verlangt den Nachweis, dass man sich nur zu Urlaubszwecken mit diesem Fahrzeug in Andalusien aufhält. Weiterhin besteht das Problem, dass Fahrzeug alle 24 Monate dem TÜV vorgeführt werden müssen.

Nur wer eine spanische Aufenthaltsgenehmigung besitzt oder aber ein Bürger der EU ist, darf sich ein Auto mit spanischem Nummernschild kaufen. Wer im Besitz einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung bzw. EU-Bürger ist, kann auch ein eigenes Fahrzeug importieren. Er ist dann von der Steuerzahlung (IVA) befreit und auch von Zollgebühren, solange das Eigentum an dem Fahrzeug mindestens ein halbes Jahr vor Einführung nach Spanien nachgewiesen werden kann. Auch darf das Fahrzeug erst ein Jahr nach der Einfuhr nach Spanien erneut verkauft werden.


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