Fehler melden!

Strom und Wasser - Werden Strom und Wasser extra berechnet?

tl_files/images/sonst/logo-competa-online2.jpgDie Kosten für Wasser sind bei allen hier angebotenen Ferienunterkünften im Preis bereits mit inbegriffen. Bei den Stromkosten ist das jedoch unterschiedlich. Ferienhausanbieter, die den Strompreis oder den Wasserverbrauch separat abrechnen, arbeiten immer nur dann rechtskonform, wenn Sie den Preis nach Verbrauch abrechnen. Eine pauschale Erhebung (Strompauschale, Servicekosten, Energiepauschale, ...) eines Betrages zusätzlich zum Mietpreis ist nach deutscher Gesetzeslage nicht zulässig, da es sich dann um einen Verstoß der Preisabgabeverordnung handelt.

 

Lediglich bei Ferienhäusern oder Appartements mit Klimaanlagen, elektrischen Heizungen oder elektrischen Fußbodenheizungen ist bei einigen Ferienunterkünften nur eine Strommenge von normalerweise 150 kw pro Woche im Preis bereits enthalten. Wer mehr Strom verbraucht, der muss dann am Ende seines Urlaubs den Mehrverbrauch noch bezahlen, bzw. die komplett verbrauchten Stromkosten während des Urlaubsaufenthaltes selbst bezahlen. Diese Regelung ist von Objekt zu Objekt unterschiedlich geregelt.

 

Liegt eine solche Regelung für eine Ferienunterkunft vor, können Sie dies immer im Reiter "Preise" nachlesen.

 

Durch die Abrechnung nach Verbrauch soll vermieden werden, dass Situationen auftreten, in denen Gäste den ganzen Tag die Klimaanlagen laufen lassen, die Terrassentüren und Fenster aber weit geöffnet haben. Wenn Sie Eigentümer einer Ferienunterkunft sind und durch solch ein Vorgehen Stromkosten von mehr als 1.000,- Euro im Monat zu zahlen haben, wären auch Sie nicht begeistert - oder?

Zuletzt aktualisiert am 04.01.2023 von Torsten Guggenberger.

Zurück