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ODR Verordnung - was ist das und wer muss das beachten?

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Obwohl die neue ODR-Verordnung der EU bereits seit dem 9.1.2016 in Kraft ist, nimmt die OS-Plattform frühestens am 15.02.2016 ihren Betrieb auf. Dennoch muss auf sie auch schon vor dem 15.02. ausdrücklich verwiesen werden und zwar an leicht zugänglicher Stelle auf der Homepage. Das betrifft all in der EU niedergelassenen Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen. Sie sind verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform zu hinterlegen (Art. 14 der VO).

 

 

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden werden (voraussichtlich ab 15.02.2016).

Zuletzt aktualisiert am 23.01.2017 von Torsten Guggenberger.

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