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Zahlungspflichtig buchen - Warum muss dieser Button so aussehen?

Kostenpflichtig buchen, zahlungspflichtig buchenSicherlich wundert sich der Eine oder Andere warum man immer häufiger Buttons mit "Kostenpflichtig buchen" oder "Zahlungspflichtig buchen" sieht. Natürlich wird kein vernünftiger Mensch annehmen, dass man ein Ferienhaus kostenfrei buchen kann. Aber in der Vergangenheit gab es eine ganze Menge Internetanbieter, die einem ein Produkt teuer verkauft haben ohne dabei den Preis anzugeben oder den Konsumenten eine Gratisabgabe vorgegaukelt und danach so richtig abkassierten haben. Da diese Kostenfallen ein immer größeres Problem darstellten, hat die Bundesregierung eine vorzeitige, innerstaatliche Regelung umgesetzt.

 

Ein neues Gesetz vom 02.03.2012 stellt mit der so genannten Buttonlösung sicher, dass Internetnutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht auch wirklich kennen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr kommt demnach nur dann zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die letzte Bestellschaltfläche gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“, "zahlungspflichtig buchen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Die Vorschriften zu der "Buttonlösung" sind am 1. August 2012 in Kraft getreten.

 

Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich die Bundesjustizministerin erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Die Richtlinie ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten; allerdings haben die Mitgliedstaaten bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die neuen EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

 

Das bedeutet, dass jeder deutschsprachige Internetanbieter diese neue Art von Buttons verwenden muss, andernfalls besteht die Gefahr für den Anbieter, dass der Kaufvertrag nichtig wird. Darüber hinaus müssen Anbieter mit drastischen Abmahnstrafen rechnen. Ab Ende 2013 betrifft das auch alle Anbieter im europäischen Ausland. Natürlich heißt das nicht, das Anbieter ohne diese neuen Buttons generell unseriös sind, aber man sollte bei diesen Anbietern etwas vorsichtiger sein.

Zuletzt aktualisiert am 07.03.2015 von Torsten Guggenberger.

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