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Gästeappartement, Gästehaus - Werden diese auch separat vermietet?

tl_files/images/sonst/logo-competa-online2.jpgWir bieten einige Objekte an, die auf den Übersichtsseiten mit den Ferienobjekten teilweise zweimal auftauchen so z.B. die Villa Villena I und die Villa Villena II. In der Villa Villena I (also nur im Haupthaus) können 4 Personen ihren Urlaub verbringen, in der Villa Villena II (also im Haupthaus und und im Gästehaus) können hingegen insgesamt 6 Personen übernachten. Dementsprechend gibt es auch unterschiedliche Preise. Gästeappartements und Gästehäuser werden aber nie separat zu den dazugehörigen Haupthäusern vermietet. Haupthaus und Gästehaus bzw. Gästeappartement bilden immer eine Einheit.

Wenn Sie bei einem Objekt lediglich das Haupthaus (z.B. nur die Villa Villena I) gemietet haben, so bleibt das Gästeappartement bzw. das Gästehaus verschlossen. Im Belegungsplan werden in diesem Fall die Villa Villena I und die Villa Villena II als belegt ausgewiesen. Weder Sie als Gast des Haupthauses noch fremde Personen haben dann Zugang zu den verschlossenen Bereichen.

Zuletzt aktualisiert am 10.12.2010 von Torsten Guggenberger.

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