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Buchung, Reservierung, Anfrage - Was sind die Unterschiede?

tl_files/images/sonst/logo-competa-online2.jpgEine Buchung kann in sehr wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Stammgästen) auch telefonisch vorgenommen werden, in der Regel erfolgt die Buchung aber ausschließlich über unser Buchungsformular (zu erreichen entweder durch Drücken des Buttons "Jetzt buchen" auf der jeweiligen Ferienhausseite oder aber durch Drücken des Buttons "Zahlungspflichtig Buchen" in der linken Navigation). Gebucht werden können (natürlich) nur Ferienobjekte, die zum kompletten, gewünschten Zeitraum auch frei sind, nur dann lässt die automatische Prüfroutine eine Buchung zu.

 

Buchung: Eine solche ist für den Gast immer verbindlich, so dass bei einem Storno durch den Gast Stornogebühren (siehe unsere AGB's) anfallen. Ein rechtsverbindlicher Vertrag, der natürlich auch für uns von competa-online verbindlich ist, kommt aber erst zustande, wenn Ihnen die Buchung schriftlich bestätigt wurde. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Sie das Buchungsformular abgeschickt haben.

 

Reservierung: Bei Gästen, die schon einmal bei uns gebucht haben, oder die uns persönlich bekannt sind, oder die auf besondere Empfehlung kommen, können wir bei der einen oder anderen Ferienunterkunft auch eine verbindliche Reservierung - also eine kostenfreie Vormerkung - für einen begrenzten Zeitraum vornehmen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass wir die gewünschte Ferienunterkunft exklusiv vermieten. Weiterhin ist eine solche Reservierung nur für einen begrenzten Zeitraum gültig (z.B. für 3 Tage), danach verfällt sie ohne weiteres Anschreiben automatisch. Kosten fallen für den Gast bzw. den Interessenten nicht an.

 

Anfrage: eine Anfrage ist immer unverbindlich und kostenfrei und verpflichtet weder den Interessenten noch uns von competa-online zu etwas. In der Regel sind Anfragen nach Verfügbarkeiten einzelner Ferienobjekte heute aber nicht mehr notwendig, da unsere Belegungspläne zu 98 % up to date also immer aktuell sind.

Zuletzt aktualisiert am 25.01.2015 von Torsten Guggenberger.

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