1. Rechtsgrundlagen und Stellung von competa-online
1.1 In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt competa-online das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und competa-online
dem Pauschalreiserecht der §§ 651a - m im Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.
1.2 Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und competa-online in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Mit der Buchung bietet der Kunde competa-online den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese
Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung,
die "Allgemeine Leistungsbeschreibung" (bitte klicken) und alle ergänzenden Informationen zum Ferienobjekt und zum Land soweit
diese dem Kunden vorliegen.
2.2 Reisevermittler, Verwalter und Eigentümer der Ferienobjekte sind von competa-online nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
von competa-online hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.
2.3 Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, Hotelprospekte, die nicht von competa-online herausgegeben werden, sind für competa-online
und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung
oder zum Inhalt der Leistungspflicht von competa-online gemacht wurden.
2.4 Die Buchung kann ausschließlich mit dem Online-Buchungsformular von competa-online erfolgen mit dessen Übermittlung an competa-online dieser
den Abschluss des Vertrages verbindlich anbietet. competa-online bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von competa-online zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird competa-online dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist competa-online nicht verpflichtet, wenn die Buchung
durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.
3. Bezahlung
3.1 Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises
zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Belegungsbeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
3.2 Soweit competa-online zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw.
Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist
competa-online berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. zu belasten.
4. Leistungspflichten von competa-online und Leistungsänderungen
4.1 Die von competa-online geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der
Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen
im Prospekt, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluß vorlagen.
4.2 Von der Leistungspflicht von competa-online nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens competa-online Aufklärungs-, Hinweis- oder
Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen
Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
4.3 Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der
Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von competa-online nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.
4.4 Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.
4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.6 competa-online ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.7 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde
berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn competa-online in
der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der
Erklärung von competa-online über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.
5. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) /Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber competa-online unter der unten aufgeführten
Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert competa-online den Anspruch auf den Preis.
Stattdessen kann competa-online, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Objektpreis verlangen.
5.3 competa-online hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Objektpreis ermittelt und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 10% des Gesamtpreises
b) Vom 89. Tag bis zum 60. Tage vor Belegungsbeginn 25% des Gesamtpreises
c) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt ab dem 29. Tage vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.
Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro.
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, competa-online nachzuweisen, daß dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
5.5 competa-online behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem
Fall ist competa-online verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung des Ferienobjekts konkret zu beziffern und zu belegen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) bzw. Stornokosten
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Ferienobjekts,
der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden diese
vorgenommen, kann competa-online bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 30,-
pro Kunden erheben.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Vertrag gemäß Ziffer 5 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über
den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. competa-online wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder Zeiträume
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
8.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit competa-online wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der in den Reiseunterlagen angegebenen Stelle anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von competa-online wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen
informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber
competa-online unter der unten aufgeführten Anschrift anzuzeigen.
8.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.3 Beauftragte von competa-online und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von competa-online nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder
Ansprüche gegen competa-online anzuerkennen.
8.4 Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, competa-online erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn competa-online oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine
ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von competa-online oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9. Besondere Obliegenheiten des Kunden
9.1 Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist competa-online,
unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu
verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
9.2 Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden
und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Beauftragten von competa-online anzuzeigen.
Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in
Ziffer 11.1 entsprechend.
9.3 Auf Verlangen von competa-online, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des
Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Ansprüche des Kunden
auf Grund solcher Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese im Rahmen einer Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.
9.4 Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und competa-online, dem Eigentümer oder
dem örtlichen Beauftragten von competa-online alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich
auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.
9.5 Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, daß eine unterlassene Anzeige seiner
Nachweispflicht des Kunden führen kann, daß nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden
oder zu vertreten sind.
9.6 Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
9.7 Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im
Ferienobjekts ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische
Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen,
Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch
eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
9.8 Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
9.9 Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist.
Eine eventuell im Preis enthalten Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des
Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den
Beauftragten von competa-online die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der
Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des
Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von competa-online bezahlt werden.
9.10 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von competa-online mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben.
Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch competa-online rechtfertigen.
10. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
10.1 Das Ferienobjekt kann, soweit in der Objektbeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, am Anreisetag
ab 16:00 Uhr bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
10.2 competa-online teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme am Anreisetag besteht bei
verspäteter Ankunft nicht. Entsprechende Zuschläge bei Anreisen nach 22:00 Uhr sind im Preisteil ausgewiesen.
10.3 Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall geltenden Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, daß
der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
10.4 Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
10.5 Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 12:00 Uhr geräumt im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.
11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11.1 competa-online oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach
Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von competa-online, deren
Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
11.2 Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt
wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das
Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.
11.3 Kündigt competa-online in diesen Fällen, so behält competa-online den Anspruch auf den Gesamtpreis; competa-online muss sich jedoch
den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die competa-online aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung von competa-online für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit competa-online für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Die deliktische Haftung von competa-online für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
dreifachen Gesamtpreis des Ferienobjekts für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.
12.3 competa-online haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese
Leistungen in der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, daß sie für den
Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von competa-online sind. competa-online haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von competa-online ursächlich geworden ist.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber competa-online unter der
unten aufgeführten Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden, soweit sie nicht auf Körperschäden beruhen, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Ferienobjekts nach dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und
competa-online Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde
oder competa-online die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Einreisebestimmungen
16.1 competa-online wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, für die competa-online ihre Ferienobjekte
anbietet, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
Änderungen vor Belegungsbeginn unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, daß keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Spanien genügt ein gültiger Personal-, bzw. Kinderausweis
14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn competa-online schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und competa-online findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen competa-online im Ausland für die Haftung von competa-online dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
15.3 Der Kunde kann competa-online nur an deren Sitz verklagen.
15.4 Für Klagen von competa-online gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz von competa-online vereinbart.
15.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und
competa-online anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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