Einige Punkte die beim Autofahren in Andalusien zu beachten sind

 

Bitte nicht lachen, aber die nachfolgenden 10 Punkte entsprechen tatsächlich den gesetzlichen Vorschriften für das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr in Spanien bzw. in Andalusien. Allerdings werden diese Punkte gerade bei Touristen mit Mietwagen eher selten mit Bußgeldern belegt, aber wenn man viel Pech hat, wird es eben teuer. Allein das Tragen von Flip Flops könnte nur an der westlichen Costa del Sol bei einer flächendeckenden Kontrolle über nur einen Tag locker einen 7 stelligen Bußgeldbetrag einbringen, wenn diese Vorschrift konsequent kontrolliert und auch geahndet werden würde. Bisher ist das aber erfreulicherweise nicht der Fall.

  • Wer einen Arm aus dem Fenster hält bzw. auf dem Fensterrahmen bei geöffneten Fenster auflegt, riskiert eine Geldbuße gem. Artikel 18 der Allgemeinen Straßenverkehrsgesetze von 100,- Euro. 
  • Fahren ohne Oberbekleidung oder barfuß oder nur mit Flip Flops kann mit einer Geldbuße in Höhe von 200,- Euro geahndet werden.
  • Parken in einem Gebiet mit Sandflächen kann mit bis zu 6.000,- Euro sehr teuer werden, wenn dieses Gebiet als geschützt ausgewiesen ist.
  • Stehen Sie an einer roten Ampel und frischen Sie in dieser Zeit z.B. ihr Make-up auf, kann dies eine Strafe von 200,- Euro plus 2 Punkte zur Folge haben.
  • Fahren mit lauter Musik in einer Zone, in der Ruhe vorgesehen ist (z.B. bei Krankenhäusern) oder früh am morgen kostet Sie im ungünstigsten Fall zwischen 80,- und 100,- Euro.
  • Hupen ohne dass ein Notfall oder eine Warnung zur Vermeidung eines Unfalls vorliegt hat einen Bußgeldbescheid von 80,- Euro zur Folge.
  • Bezugnehmend auf Artikel 28 und Artikel 31 der Allgemeinen Straßenverkehrsgesetze beträgt die Strafe für das Fahren auf der Mittelspur oder der linken Spur 200,- Euro falls die  rechte bzw. die mittlere Spur frei sein sollte.
  • Stolze 80,- Euro werden fällig, wenn Sie bei diversen Gelegenheiten die Beobachtung des Straßenverkehr ganz oder teilweise außer acht lassen, wie z.B. bei heftigen Diskussionen mit dem Beifahrer, Beleidigungen gegenüber anderen Straßenverkehrsteilnehmern aber auch beim Küssen des Beifahrers.
  • Tanken bei laufendem Radio steht mit bis zu 91,- Euro Bußgeld zu Buche.
  • Ein in der Höhe nicht definitiv festgelegtes Bußgeld ist zu zahlen, wenn nicht beide Hände am Lenkrad sind (schalten natürlich ausgenommen) oder die Ohren des Fahrers nicht sichtbar sind (Kopfhörer, ...).